Jugendschutz Bestimmungen:

  • Kinder und Jungendliche unter 16 Jahre dürfen auf öffentliche Veranstaltungen nur in Begleitung eines Elternteils (elterliche Vollmachten, sogenannte „Mama-Zettel“, werden nicht akzeptiert).
  • Jugendliche über 16 Jahre dürfen auf öffentliche Konzerte bis 24:00 Uhr, danach nur in Begleitung eines Elternteils. Jugendliche unter 16 Jahren werden in diesem Fall vom Gesetz wie Kinder behandelt (Kinder sind Personen unter 14 Jahren, Jugendliche sind Personen zwischen 14 und 18 Jahren).
  • Bei Party-Veranstaltungen gewähren wir den Einlass ab 18 Jahren, darunter nur in Begleitung eines Elternteils.