Jugendschutz Bestimmungen:

  • Kinder und Jungendliche unter 16 Jahre dürfen auf öffentliche Veranstaltungen nur in Begleitung eines Elternteils (elterliche Vollmachten, sogenannte „Mama-Zettel“, werden nicht akzeptiert).
  • Jugendliche über 16 Jahre dürfen auch ohne elterliche Begleitung öffentliche Konzertveranstaltung bis 24:00 Uhr besuchen, geht die Veranstaltung länger muss eines Elternteil als Aufsichtsperson dabei sein. Jugendliche unter 16 Jahren werden in diesem Fall vom Gesetz wie Kinder behandelt (Kinder sind Personen unter 14 Jahren, Jugendliche sind Personen zwischen 14 und 18 Jahren).
  • Bei Party-Veranstaltungen gilt generell Einlass ab 18 Jahren, wenn ein Elternteil dabei, ist kann in Aussnahmefällen der Einlass gewährt werden.