Jugendschutz

Ob Ihr es glaubt oder nicht: Wir sind traurig um jeden Gast, den wir abweisen müssen...

Einlassbedingungen und Jugendschutz
Prinzipiell ist bei uns jeder willkommen, der als Gast die Leistungen unseres Hauses in Anspruch nehmen will und sich anständig und friedlich verhält. Mit Betreten des SUBSTAGE wird unsere am Eingang ausgeschilderte Hausordnung anerkannt.

Personen mit erhöhtem Sicherheitsrisikofaktor kann der Einlass verwehrt werden. Dazu zählen:

  • Stark alkoholisierte Personen
  • Personen, die durch Ihr äußeres Erscheinungsbild nicht zum Niveau des Hauses passen oder durch an den Tag gelegte Verhaltensformen negativ auffallen

Kleiderordnung: Eigentlich ist das mit dem Outfit gar nicht so kompliziert. In das SUBSTAGE kommt nämlich jeder rein, der schon mit seiner Kleidung zeigt, dass er einen besonderen Abend erleben möchte. Und da ist nahezu alles erlaubt... ;-)

Kinder dürfen auf öffentliche Konzerte nur in Begleitung eines Elternteils (elterliche Vollmachten - sogenannte "Mama-Zettel" - werden nicht akzeptiert!). Jugendliche über 16 Jahre dürfen auf öffentliche Konzerte bis 24.00 Uhr, danach nur in Begleitung eines Elternteils. Jugendliche unter 16 Jahren werden in diesem Fall vom Gesetz wie Kinder behandelt (Kinder sind Personen unter 14 Jahren, Jugendliche sind Personen zwischen 14 und 18 Jahren).

Bei Party-Veranstaltungen gewähren wir den Einlass ab 18 Jahren, darunter nur in Begleitung eines Elternteils.

Wir bitten um Beachtung und Verständnis.